WER MUSS BIS ZUM 1.1.2009 WAS MACHEN?

 

Da es in den Kantonen die unterschiedlichsten Fischereiberechtigungen (Tages-, Wochen-, Monate- oder Jahrespatente resp. Karten, Freiangelrecht, Jugendpatente etc.) gibt und auf den ersten Blick nicht klar ist, wer nun was machen muss, sind hier die unterschiedlichen Möglichkeiten zusammengefasst.

 

 

Grundsätzlich kann unterschieden werden zwischen:

  1. Erwerber von Kurzzeit-Patenten (Patente die bis zu einem Monat gültig sind)
  2. Kategorie Übergangslösung (Fischende die für die Jahre 2004, 2005, 2006, 2007 oder 2008 mindestens ein Patent mit einer Gültigkeitsdauer von länger als einem Monat erworben haben und dies auch belegen können)
  3. Ist bereits im Besitz eines kantonalen Ausweises
  4. Hat das Schweizer Sportfischer Brevet erfolgreich bestanden

 

 

WICHTIG: Informieren Sie sich unter dem Navigationspunkt "Kantonslösungen" wie ihr Wohnkanton die Ausgabe der Fischereiberechtigungen regelt.

 

 

 

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