Wer braucht einen SaNa-Ausweis?

In den Kantonen gibt es die unterschiedlichsten Fischereiberechtigungen (Tages-, Wochen-, Monate- oder Jahrespatente resp. Karten, Freiangelrecht, Jugendpatente etc.) und auf den ersten Blick ist nicht klar ist, wer nun was machen muss.

Wir fassen hier die unterschiedlichen Möglichkeiten zusammen:

Grundsätzlich kann unterschieden werden zwischen:

  1. Inhaber von Kurzzeit-Patenten (Patente die bis zu einem Monat gültig sind)
  2. Kategorie Übergangslösung (Fischende die für die Jahre 2004, 2005, 2006, 2007 oder 2008 mindestens ein Patent mit einer Gültigkeitsdauer von länger als einem Monat erworben haben und dies auch belegen können)
  3. Inhaber eines kantonalen Ausweises
  4. Hat vor 2008 das Schweizer Sportfischer Brevet erfolgreich bestanden
  5. Besitzt ausländischen Fischerausweis oder Fischerprüfung

 

WICHTIG: Informieren Sie sich immer, wie ihr gewünschter Kanton die Ausgabe der Fischereiberechtigungen regelt.







Ab 1. Januar 2019 werden keine SaNa-Ausweise Typ "Übergangslösung" mehr ausgestellt

Wer in den Jahren 2004 bis 2008 mindestens einmal ein Patent mit einer Gültigkeitsdauer von länger als einem Monat besass, konnte damit, im Sinne einer Übergangslösung für langjährige Angler, einen offiziellen Sachkunde-Nachweis «Übergangslösung» erwerben.  Diese Frist für den Erwerb des SaNa-Ausweises ist Ende 2014 abgelaufen.

SaNa-Ausweise « Übergangslösung » wurden ab 2014 nur noch ausgestellt, wenn von der kantonalen Behörde eine entsprechende Bestätigung vorlag. Verschiedene Kantone haben Fischenden, die in den Jahren 2004 bis 2008 mindestens einmal ein Patent mit einer Gültigkeitsdauer von länger als einem Monat erworben haben, eine kantonseigene Version einer Bestätigung zugestellt (z.B. Kanton Bern und Kanton Freiburg, Beispiele unten).

  Beispiel Bern: wird nicht mehr umgetauscht

  Beispiel Freiburg: wird nicht mehr umgetauscht

Diese Dokumente wurden im eigenen Kanton gleichbedeutend mit einem SaNa-Ausweis Typ «Übergangslösung» behandelt, es musste kein offizieller SaNa-Ausweis erworben werden werden.

Der Lenkungsausschuss des Netzwerks Anglerausbildung hat beschlossen, dass ab 1. Januar 2019 definitiv keine SaNa-Ausweise mehr auf der Grundlage dieser kantonseigenen Übergangslösung ausgestellt werden.

Für Anträge mit kantonalen Bestätigungen werden somit vom Netzwerk keine SaNa-Ausweise mehr ausgestellt.

 

Nicht betroffen von dieser Regelung bleibt der Umtausch oder Ersatz (Verlust, Defekt) aller früher offiziell vom Netzwerk Anglerausbildung ausgestellter SaNa-Ausweise Typ «Übergangslösung» .

Obwohl die SaNa-Übergangslösung als vollwertiger und unbefristeter Ausweis geschaffen wurde, wird er seit 2014 nicht mehr in allen Kantonen anerkannt (Beispiel Nidwalden). Man sollte sich unbedingt beim jeweiligen Kanton, in dem man fischen will, informieren, ob diese Ausweise noch anerkannt sind.

Um problemlos in allen Kantonen zu fischen, kann es auch für die Inhaber eines Ausweises SaNa-«Übergangslösung» sinnvoll sein, diesen in einen aktuellen  SaNa-Ausweis umzutauschen.


Das kann einerseits durch den Besuch eines SaNa-Kurses geschehen (Vorteil: man erhält alle Information zu den aktuellen Vorschriften) oder aber durch den Antrag auf Umtausch in einen neuen Ausweis beim Netzwerk Anglerausbildung.