Wer braucht einen SaNa-Ausweis?

In den Kantonen gibt es die unterschiedlichsten Fischereiberechtigungen (Tages-, Wochen-, Monate- oder Jahrespatente resp. Karten, Freiangelrecht, Jugendpatente etc.) und auf den ersten Blick ist nicht klar ist, wer nun was machen muss.

Wir fassen hier die unterschiedlichen Möglichkeiten zusammen:

Grundsätzlich kann unterschieden werden zwischen:

  1. Inhaber von Kurzzeit-Patenten (Patente die bis zu einem Monat gültig sind)
  2. Kategorie Übergangslösung 
  3. Inhaber eines kantonalen Ausweises
  4. Schweizer Sportfischer Brevet vor 2009
  5. Besitzt ausländischen Fischerausweis oder Fischerprüfung

 

WICHTIG: Informieren Sie sich immer, wie ihr gewünschter Kanton die Ausgabe der Fischereiberechtigungen regelt.

 

 

Kantonale Ausweise und Sportfischer Brevet vor 2009

Verschiedene Kantone haben bereits vor der Einführung des Sachkunde-Nachweises Fischerei eine obligatorische Fischerprüfung als Bedingung für den Erwerb eines Fischerpatentes vorausgesetzt.
Wer bereits einen derartigen kantonalen Kurs mit Fischerprüfung absolviert hat, kann einen Sachkunde-Nachweis ohne die Bezeichnung „Übergangslösung“ beziehen.  

Wer das Schweizer Sportfischer Brevet vor dem 1.1. 2009 gemacht hat, kann in einigen Kantonen für die nächsten Jahre mit diesem Ausweis weiter fischen. Allerdings gibt es Kantone, die ab diesem Datum für den Bezug eines Patentes nur noch den neuen Sachkunde-Nachweis akzeptieren.  
Man sollte sich auch hier vorgängig über die Vorschriften im Kanton informieren.

Das Sportfischer Brevet kann bei Bedarf in den Sachunde-Nachweis umgetauscht werden.  

Für die Bestellung eines Sachkunde-Nachweises sendet man das vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit dem Ausweis des Schweizer Sportfischer Brevets an die Geschäftsstelle.
Gegen eine Gebühr von Fr. 25.-  wird der Ausweis zugestellt.