Gegenseitige Anerkennung

Gegenseitige Anerkennung in der Schweiz

Mit wenigen Ausnahmen anerkennen die Kantone gegenseitig alle SaNa-Ausweise. Probleme sind in letzter Zeit mit der Anerkennung der Übergangslösung entstanden, indem gewisse Kantone diese nicht mehr anerkennen. Nur SaNa-Ausweise auf dem Niveau Sportfischer-Brevet anerkennt der Kanton BS.

Ab 1. Januar 2015 machen alle Kursteilnehmer in der gesamten Schweiz die gleiche Erfolgskontrolle. Alle ausgestellten Ausweise haben danach ein einheitliches Aussehen und die Anerkennung zwischen den Kantonen wird kein Problem mehr sein.

 

Anerkennung im Ausland

Je nach Land sind die Bestimmungen anders. Anbei eine Zusammenstellung der Situation in den angrenzenden Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Vorarlberg. Bezüglich der Anerkennung des Schweizer Sachkunde-Nachweises in weiteren Ländern müssen Sie sich selber direkt bei den zuständigen Behörden erkundigen.

 

Baden-Württemberg: Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, und hier den SaNa- Ausweis gemacht hat, kann damit in Baden-Württemberg eine Angelberechtigung resp. den Angelschein (Fischereischein) erwerben. Neu wird allerdings offiziell nur noch der SaNa-Ausweis anerkannt, egal ob mit oder ohne Brevet-Logo, der „alte“ Brevet-Ausweis wird nicht mehr anerkannt. Wer also noch im Besitz des Brevets ist, und nach Baden-Württemberg zum Fischen gehen will, sollte diesen zuerst in den SaNa-Brevet-Ausweis umtauschen lassen.

 

Bayern: Bayern anerkennt weder den SaNa-Ausweis noch das Sportfischer-Brevet. Allerdings können Touristen auch ohne Nachweis einer Fischerausbildung eine 3- monatige Angelkarte erwerben. Wer eine Saisonkarte erwerben will, muss die Ausbildung inkl. Prüfung in Bayern machen.

 

Mecklenburg-Vorpommern: Der SaNa-Ausweis wird von Mecklenburg-Vorpommern (MV) zum Angeln anerkannt. Wer einen Schweizer Sachkundenachweis besitzt, kann die Anglererlaubnis für Gewässer in Landes MV erwerben. Im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung sind Inhaberinnen und Inhaber eines Fischereischeines des Bundeslandes MV berechtigt, gegen Entgeld den Schweizer SaNa-Ausweis zu beziehen.

 

 

Niederöstereich: Der SaNa-Ausweis wird von Niederösterreich anerkannt. Wer einen Schweizer Sachkundenachweis (SaNa-Ausweis) besitzt, kann beim niederösterreichischen Landesverband die Fischerkarte erlangen. Im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung sind Inhaberinnen und Inhaber der niederösterreichischen Fischerkarte berechtigt, gegen Entgelt den Schweizer SaNa-Ausweis zu beziehen.

 

Vorarlberg: Auch Vorarlberg anerkennt weder SaNa-Ausweis noch Sportfischer Brevet. Wer in Vorarlberg Fischen will, kann ein 3-wöchiges Patent ohne Sachkunde- Ausweis beziehen, für längerfristige Patente muss der in Vorarlberg vorgeschriebene Kurs inklusive theoretischer und praktischer Prüfung besucht werden.

 

Liechtenstein: Die Fischereiprüfung in Liechtenstein (vgl. Ausbildungsunterlagen unter www.fischen.li) entspricht den Anforderungen an die Sachkunde, wie sie in der Schweiz verlangt wird. Entsprechend können in Liechtenstein ausgebildete Personen einen Schweizer SaNa-Ausweis beziehen und Schweizer können, mit Ausnahme der Jahrespatente, mit dem SaNa die Liechtensteinischen Patente beziehen.