DIE NEUE TIERSCHUTZVERORDNUNG

 

In der neuen Tierschutzverordnung (TSchV) (in Kraft seit dem 1. September 2008), werden neu auch die Fische berücksichtigt. Dies hat direkte Folgen für die Angelfischerei, denn aufgrund der Änderungen in der TSchV mussten gewisse Anpassungen in der Fischereigesetzgebung vorgenommen werden (Verordnung über das Bundesgesetz der Fischerei, VBGF).


Anbei eine Liste der wichtigsten Änderungen: 

  • Ausbildungspflicht für Fischer und Fischerinnen
  • Fische werde neu zusätzlich mittels Kiemenschnitt getötet

Folgendes ist grundsätzlich verboten, die Kantone können aber für Fischende mit einem Sachkunde-Nachweis Ausnahmen gewähren:

  • Verwendung von Widerhaken
  • Verwendung von lebenden Köderfischen
  • Hältern und transportieren von lebenden Fischen

Alle diese Neuerungen treten am  1. Januar 2009 in Kraft


Damit man nun nicht für jeden Kanton eine separate Ausbildung absolvieren muss, wurde das Netzwerk Anglerausbildung gegründet, welches einen gesamtschweizerisch anerkannten sogenannten Sachkunde-Nachweis ausgearbeitet hat.


In allen Kantonen werden zukünftig Kurse angeboten, mit denen man diesen Sachkunde-Nachweis erwerben kann. Wer also einen Kurs mit Erfolgskontrolle gemacht hat, bekommt diesen Sachkunde-Nachweis und kann zukünftig in allen Kantonen fischen.


WICHTIG: In allen Kantonen ist dieser Sachkunde-Nachweis anerkannt. Es gibt keinen Kanton, der zum Beispiel ausschliesslich das Sportfischer-Brevet anerkennt.

 

 

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